Mehrfachbelegung
bedeutet, daß mehrere Feuerstellen an den gleichen Kaminzug angeschlossen sind. Voraussetzung dafür ist -neben einem ausreichenden Querschnitt des Schornsteins- die Ausführung aller angeschlossenen Öfen bzw. Kaminkassetten in der Bauart 1
zurück zum Kaminkassetten-ABC
|